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Way of Life Frühling 2016 | Ausgabe 12

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Lernen Sie auch in dieser Ausgabe einen Teil unseres Teams persönlich kennen, und erfahren Sie mehr über das Handling des VITARA S. Dazu kommen wie immer unterhaltsame und spannende Tipps und Hilfestellungen rund um die Suzuki Modelle, wie etwa ein Ratgeber fürs Gelände und wie Sie sich am besten einen schönen Lenz machen können, während Ihr Suzuki beim Frühlings-Check in der Werkstatt steht.

RATGEBER: VERKEHRSUNFALL

RATGEBER: VERKEHRSUNFALL AUSFÜHRLICHE DOKUMENTATION Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte stets einen Fotoapparat bzw. ein Mobiltelefon mit Kamerafunktion im Auto mitführen, um den Crash dokumentieren zu können. Machen Sie Bilder aus zwei verschiedenen Positionen. Aus beiden Blickwinkeln sollten die gleichen Fixpunkte wie etwa ein Kanaldeckel, Telefonmast, Baum oder eine Kilometermarke zu sehen sein. Der Sachverständige kann aus den Fotos meist sehr viel über die Verschuldensfrage herauslesen. LÜCKENLOSER DATENAUSTAUSCH Auf jeden Fall müssen Sie mit dem Unfallgegner folgende Informationen austauschen: Haftpflichtversicherung möglichst mit Polizzennummer, das vollständige Kfz-Kennzeichen, Name, Anschrift und Telefonnummer. Wenn es Zeugen für den Unfall gibt, ebenfalls deren Namen, Adressen und Telefonnummern notieren, um im gegebenen Fall ihre Aussage einholen zu können. Haben Sie in der Aufregung vergessen, nach der gegnerischen Kfz-Versicherung zu fragen, können Sie das bei der österreichischen Versichererauskunft online oder telefonisch nachholen. HAFTPFLICHTVERSICHERUNG VERSTÄNDIGEN Bei einem Unfall mit auch nur allfälligem Mitverschulden sollten Sie die eigene Haftpflichtversicherung innerhalb von drei Werktagen verständigen und ihr den ausgefüllten Unfallbericht übermitteln. Denn wenn sich herausstellen sollte, dass Sie doch ein Verschulden trifft, muss die Haftpflicht für den gegnerischen Schaden aufkommen. Geht es um ein Teilverschulden oder vermeintliches volles Fremdverschulden, ist es jedenfalls ratsam, die Rechtsschutzversicherung einzuschalten – nicht zuletzt, um die eigenen Ansprüche geltend zu machen. Außerdem wird die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht von sich aus aktiv, melden Sie sich also zuerst und fragen Sie nach. ARBÖ-Mitglieder haben den großen Vorteil, dass ihnen der Klub bei der Geltendmachung von Ansprüchen durch seine Rechtsberatung und Unfallabwicklung zur Seite steht. Mitgliedsbeitrag und Sicherheits-Pass haben sich in diesem Fall schon mehrfach gelohnt. VORSICHT VOR DER FAHRERFLUCHT-FALLE Rammen Sie zum Beispiel ein geparktes Auto, ohne den Besitzer ausfindig machen zu können, sind Sie verpflichtet, den Schaden der Polizei zu melden – und zwar zu jeder Uhrzeit. Ansonsten machen Sie sich der Fahrerflucht schuldig. Auch bei einem Unfall mit anderen Beteiligten ist Vorsicht geboten. Hier genügt es schon (wissentlich oder unwissentlich), fehlerhafte Angaben zu Ihrer Person zu machen, und Sie laufen Gefahr, in die Fahrerflucht-Falle zu tappen. 20 Way of Life

IHRE CHECKLISTE BEI EINEM SACHSCHADEN: RUHE BEWAHREN! WENN MÖGLICH ZUR SEITE FAHREN, WARNWESTE ANZIEHEN UND UNFALLSTELLE DURCH PANNENDREIECK ABSICHERN KLÄREN, OB POLIZEI BENÖTIGT WIRD – 133 wählen, wenn Unfallverursacher den Geschädigten nicht ausfindig machen kann, ein Verkehrsteilnehmer verletzt ist, Alkohol oder Drogen im Spiel sind – Bei bloßem Blechschaden reicht es, Kennzeichen und Daten des Unfallgegners vollständig zu notieren WENN ES ZEUGEN GIBT: AUCH IHRE NAMEN, ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN NOTIEREN NUMMERN FÜR DEN ERNSTFALL: Polizei: 133 Feuerwehr: 122 Rettung: 144 Euro-Notruf: 112 Suzuki Mobilitäts-Service: +43 1 213 256 206 VVO–Versichererauskunft: +43 1 711 560 UNFALL MIT BILDERN DOKUMENTIEREN: SCHADEN UND UMGEBUNG! EUROPÄISCHEN UNFALLBERICHT AUSFÜHRLICH UND MÖGLICHST VOLLSTÄNDIG AUSFÜLLEN SACHBESCHÄDIGUNGEN OHNE FREMDBETEILIGUNG (Flurschäden, Parkschäden) UNVERZÜGLICH DER POLIZEI MELDEN BEI TEILVERSCHULDEN: AUSFÜHRLICHE UNFALL- UND SCHADENSMELDUNG AN DIE EIGENE HAFTPFLICHT- VERSICHERUNG INNERHALB VON DREI WERKTAGEN Europäischer Unfallbericht: Download unter http://bit.ly/1RBpPmM Österreichische Versichererauskunft unter http://www.vvo.at

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