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Suzuki Way of Life Magazin Frühling 2018

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In dieser Ausgabe des Way of Life-Magazins schalten wir einen Gang höher und präsentieren Ihnen den brandheißen SWIFT Sport, für den die Besucher der Vienna Autoshow bereits im Jänner Feuer & Flamme waren. Zudem erwarten Sie viele weitere spannende, informative und unterhaltsame Geschichten aus der Welt der Mobilität.

SUZUKI QUIZ AUTOMYTHEN:

SUZUKI QUIZ AUTOMYTHEN: WAHR ODER ERFUNDEN? Rund ums Auto kursieren hartnäckige und teilweise ulkige Geschichten. Manche davon sind absolut wahr – und manche stammen schlichtweg aus Großvaters Zeiten, die mündlich über Generationen weitergegeben wurden. Was denken Sie – sind diese Mythen richtig oder falsch? Mythos 1: Barfuß fahren ist erlaubt! Ohne Schuhe Auto zu fahren ist in Österreich nicht verboten. Dasselbe gilt für Flip-Flops, Sandalen, High Heels oder sogar Skischuhe. Aber: Als Autofahrer muss man jederzeit in der Lage sein, angemessen auf die jeweilige Verkehrssituation zu reagieren. Wird z.B. nach einem Unfall festgestellt, dass das Schuhwerk ein rechtzeitiges bzw. angemessenes Bremsmanöver verhindert hat, wird es auch zu Problemen mit der Versicherung kommen. RICHTIG FALSCH Mythos 2: Die Damenstrumpfhose dient auch als Keilriemen! Man kennt es aus zahlreichen alten Filmen: Den Mythos der Nylonstrumpfhose, die in sich verdrillt als Keilriemen verwendet wird. So wie damals funktioniert das auch heute noch bei modernen Autos einwandfrei – natürlich nur als Notlösung bis zur nächsten Werkstatt. Technik und Mechanik haben sich in puncto Keilriemen kaum verändert und die Strumpfhose kann daher nach wie vor zweckentfremdet werden. RICHTIG FALSCH 42 Way of Life

SUZUKI QUIZ Mythos 3: Eine Parklücke darf durch eine Person reserviert werden! Eine häufig auftretende Situation bei Parkplatzmangel: Ein freier Parkplatz wird in der Ferne entdeckt, der Beifahrer steigt aus und sprintet los, um den begehrten Parkplatz zu besetzen. Das führt immer wieder zu Streitigkeiten unter den Beteiligten. Dabei ist die Regelung hierfür ganz einfach: Laut Straßenverkehrsordnung ist es erlaubt, einen Parkplatz durch eine Person freizuhalten. RICHTIG FALSCH Mythos 4: Blaue Autos verursachen mehr Unfälle! Besteht ein Zusammenhang zwischen der Farbe eines Autos und der Zahl seiner Unfälle? Dieser Frage gingen Forscher der National University of Singapore nach. Grundlage der Studie: die Unfallstatistiken des größten Taxiunternehmens Singapurs. Dieses besitzt nach einer Fusion nämlich gelbe und blaue Taxis. Der Untersuchungszeitraum belief sich auf drei Jahre mit eindeutigem Ergebnis. Trotz gleicher Geschwindigkeit, Strecke und Anzahl der Fahrten verzeichneten die Wissenschaftler bei den gelben Taxis gut sechs Unfälle pro tausend Taxis und Monat weniger als bei den blauen Pendants. Zurückzuführen ist das auf die bessere Sichtbarkeit der Farbe Gelb im Verkehr. RICHTIG FALSCH Mythos 5: Übungsfahrten auf einem Parkplatz ohne Führerschein sind verboten! Die Fahrkenntnisse vor Antritt der Führerscheinprüfung etwas aufzupolieren ist ein durchaus legitimes Interesse. Von einer Fahrübung auf dem Supermarktparkplatz um die Ecke sollte dennoch lieber abgesehen werden. Diese Parkplätze gehören – obwohl sie in privater Hand sind – zu den öffentlichen Verkehrsflächen. Diese liegen immer dann vor, wenn sie von jedermann ohne Zufahrtskontrollen oder -beschränkungen befahren werden können. Für das Befahren von öffentlichen Verkehrsflächen besteht also immer ein Erlaubniszwang, ein Fahren ohne Fahrerlaubnis ist somit auch auf privaten Parkplätzen grundsätzlich untersagt. RICHTIG FALSCH Auflösung: 1) Richtig, 2) Falsch, 3) Falsch, 4) Richtig, 5) Richtig Way of Life 43

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